Statuten des ANTON-JAUMANN-Innovations-Preises
Präambel
Der frühere Staatsminister Anton Jaumann, der im Jahr 1994 verstorben ist, stand 18 Jahre an der Spitze des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr.
In dieser Zeit wurde für Schwaben viel erreicht. Ein Meilenstein der bayerischen Wirtschaftspolitik war das von ihm im Jahr 1974 vorgelegte Mittelstandsförderungsgesetz, welches inzwischen von fast allen Bundesländern übernommen wurde.
Die Fördermaßnahmen, die durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes ins Leben gerufen wurden, führten zu einer kontinuierlichen Steigerung der Leistungsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen, welche heute einen zentralen Pfeiler der bayerischen Wirtschaft darstellen.
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Mittelstandsförderungsgesetzes in Bayern im Jahre 1994 und aufgrund der enormen Leistungen von Anton Jaumann für seine Heimat wurde der Anton-Jaumann-Innovations-Preis zur Förderung mittelständischer Unternehmen ins Leben gerufen.
Es sollen innovative Unternehmen ausgezeichnet werden, die sich im Sinne Anton Jaumanns besonders um die Erhaltung und den Ausbau des Wirtschaftsstandortes Bayerisch-Schwaben verdient gemacht haben.
Der Anton-Jaumann-Innovations-Preis ist eine Würdigung des Einsatzes des ehemaligen Bayerischen Wirtschaftsministers für Bevölkerung und Wirtschaft.
Zielsetzung
Der Preis soll alle zwei Jahre durch Frau Margarete Jaumann vergeben werden. Zielsetzung ist die Auszeichnung eines mittelständischen Unternehmens in Schwaben für hervorragende Verdienste um den Wirtschaftsstandort Bayerisch-Schwaben im Geiste des Bayerischen Mittelstandsförderungsgesetz von 1974. Der Preis ist mit einer Summe von EURO 1.500,00 dotiert. Dieses Geld soll der Preisträger im Ausbildungsbereich seines Unternehmens investieren.
Statuten für die Vergabe des Anton-Jaumann-Innovations-Preises
Artikel 1
Der Anton-Jaumann-Innovations-Preis ist die Auszeichnung eines mittelständischen Unternehmens in Schwaben für hervorragende Verdienste um den Wirtschaftsstandort Bayerisch-Schwaben im Geiste des Bayerischen Mittelstandsförderungsgesetzes von 1974. Die vorgeschlagenen Unternehmen müssen ihren Hauptsitz im Gebiet Bayerisch-Schwaben haben.
Artikel 2
Der Preis besteht aus einer Geldsumme von EURO 1.500,00 und wird durch Frau Margarete Jaumann und den Vorsitzenden der Jury verliehen. Der Vorsitzende der Jury wechselt nach jeder Vergabe und wird mehrheitlich von den Mitgliedern dieser gewählt. Stellvertreter ist immer ein Vertreter der Jungen Union.
Artikel 3
Die Bedingungen für die Vergabe können jeweils nach einer Preisverleihung durch einen einstimmigen Beschluss der Jury geändert werden.
Artikel 4
Der Preis wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung alle zwei Jahre verliehen.
Artikel 5
Die Jury besteht aus :
Frau Margarete Jaumann
vier Vertreter der Jungen Union Schwaben
ein Vertreter der CSU Schwaben
ein Vertreter der IHK Schwaben
ein Vertreter der Handwerkskammer für Augsburg und Schwaben
ein Vertreter der Universität Augsburg
ein Vertreter der Fachhochschule Augsburg
der Bezirkstagpräsident in Schwaben
ein Vertreter des schwäbischen Arbeitgeberverbandes
ein Vertreter der Wirtschaftsjunioren in Schwaben
der vorherige Preisträger
Artikel 6
Die Jury teilt Frau Margarete Jaumann ihre Entscheidung spätestens am 1. Oktober des Jahres der Preisvergabe in Form eines kurzen Berichts, in dem sie ihre Entscheidung begründet, mit. Frau Margarete Jaumann vergibt den Preis auf der Grundlage dieses Berichts.
Die Jury kann auch empfehlen, den Preis an keines der vorgeschlagenen Unternehmen oder an zwei der vorgeschlagenen Unternehmen mit entsprechender Aufteilung der Geldsumme zu vergeben.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Artikel 7
Die Bekanntgabe des Namens des Preisträgers erfolgt durch eine Presseerklärung an die Medien in Bayerisch-Schwaben sowie Bayern.
Artikel 8
Die Kosten des Vergabeverfahrens trägt grundsätzlich ein von der Jungen Union motivierter Sponsor bzw. die Junge Union Schwaben selbst. Die Junge Union Schwaben ist Träger und Initiator dieser Preisverleihung.
Artikel 9
Mitglieder des Bezirksausschusses der Jungen Union Schwaben sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Artikel 10
Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied, der in der Jury vertretenen Organisationen. Die Vorschläge müssen bis spätestens 30. April des Verleihungsjahres schriftlich bei der Jungen Union Schwaben, Peutingerstr. 11, 86152 Augsburg eingereicht werden. Neben dem vorgeschlagenen Unternehmen muss auch eine hinreichende Begründung beigefügt sein.


